Betreuung und Begleitung betroffener Menschen
Wer kann die Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen?
Die Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag sind vorgesehen für Pflegbedürftige sowie für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz; letztere liegt vor bei demenzieller Erkrankung, psychischer, geistiger oder körperlicher Behinderung, wenn dies nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt wird.
Gibt es Leistungen der Pflegeversicherung?
Bei Feststellung der Voraussetzungen erhalten die Betroffenen zum Zwecke der Inanspruchnahme der Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag aus den Mitteln der Pflegekassen einen „zusätzlichen Entlastungsbetrag". Diese Leistung beträgt seit dem 01.01.2017 insges. 125 € monatlich (§ 45 b Abs. 1 SGB XI).
Mit diesen Mitteln können - abgestimmt auf den Bedarf der Betroffenen und der Angehörigen - stundenweise Betreuungen und Unterstützungsleistungen durch die Angebote zur Unterstützung im Alltag vereinbart und abgerechnet werden. Die Kosten der Betreuung werden vom Anbieter festgelegt und liegen im Durchschnitt im Bereich von 7,50 € bis 15,00 € pro Betreuungsstunde.
Der zusätzliche Entlastungsbetrag wird - unabhängig von anderen Leistungen nach dem SGB XI - ergänzend zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung gewährt; es handelt sich aber um eine Kostenerstattung, d.h. dass der Betrag nicht an den Betroffenen ausgezahlt, sondern von der Pflegekasse direkt mit den Angeboten zur Unterstützung im Alltag abgerechnet wird.
Wo finde ich Angebote, die für mich und meine Bedürfnisse geeignet sind?
Derzeit gibt es 9 Leistungsanbieter in der Stadt Oldenburg; in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Niedersachsen ist mindestens ein solches Angebot vorhanden. Aktuelle Informationen über Angebote in Ihrem direkten Wohnumfeld erhalten Sie beim Senioren-und Pflegestützpunkt der Stadt Oldenburg
Das Land Niedersachsen und die Pflegekassen fördern zudem zu jeweils 50 % die Koordination solcher Angebote über eine Förderrichtlinie. Auf der Grundlage dieser Richtlinie erhalten die mit ehrenamtlichen Kräften arbeitenden Leistungsanbieter je nach Angebot Fördermittel für Personal- und Sachausgaben, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen, der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung sowie der fachlichen Begleitung und Unterstützung der Ehrenamtlichen verbunden sind. Voraussetzung dafür ist eine Anerkennung des Leistungserbringers durch das Land. Diese Anerkennung wird durch Landesrecht geregelt und stellt die u.a. erforderliche Qualität der Betreuung sicher (Nds. Anerkennungsverordnung). Die aktuelle Richtlinie läuft noch bis zum 31.12. 2018; eine Fortsetzung ist beabsichtigt.
Ergänzende Information :
Leistungen der beschriebenen Art werden auch von ambulanten Pflegediensten angeboten; auch diese Leistungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Da das Angebot in diesen Fällen aber von professionellen Kräften übernommen wird, ist dies in der Regel mit höheren Kosten pro Stunde verbunden.
Wo bekomme ich weitere Auskünfte
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Kriterien für eingeschränkte Alltagskompetenz
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.wegweiser-demenz.de/downloads.html
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Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.
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Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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Post-Adresse: DemenzHilfe Oldenburg e.V. • Donnerschweer Straße 127 • 26123 Oldenburg